Veranstaltungen mit 250 und 400 Personen erlaubt

Bremen ändert die Corona-Verordnung: Zwar sind Events mit 250 und 400 Personen wieder zulässig, die Abstandsregeln gelten aber weiter und Hygienekonzepte müssen vorliegen

Not on Tour im Lagerhaus. Foto: pfa
Bremen. 250 Personen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und 400 Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel – das ist ab sofort wieder in Bremen erlaubt. In der heutigen Sitzung des Senats der Freien Hansestadt Bremen (30. Juni 2020) wurde die Corona-Rechtsverordnung umfassend angepasst. Neben einer Vereinfachung des bisherigen Textes wurden eben diese Änderungen im Bereich der Veranstaltungen beschlossen.
Auch wenn die Beschränkungen der Personenzahlen von Veranstaltungen im Land Bremen werden ab Donnerstag (2. Juli 2020) angehoben sind, bleiben gleichzeitig sowohl ein Hygienekonzept als auch die Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern zueinander zwingend erforderlich. Die Veranstalterin oder der Veranstalter müssen außerdem Sorge dafür tragen, dass eine Erfassung der Teilnehmenden sichergestellt ist, heißt es in einer Mitteilung des Bremer Senats.
Grafische Darstellung zu den Regeln für Veranstaltungen in Corona-Zeiten | Quelle: Senatskanzlei Bremen

„Durch die Ausweitung der Personenzahlen bei Veranstaltungen und der gleichzeitigen Pflicht, das Abstandsgebot einzuhalten und die Teilnehmenden zu registrieren, stellen wir Veranstaltungen sicher, die möglichst infektionsfrei verlaufen können. Außerdem ermöglichen wir es Veranstalterinnen und Veranstaltern ihre Veranstaltungen wieder durchführen zu können und sichern damit wieder Existenzen“, wird Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard in der Mitteilung zitiert. „Weiterhin bleibt jedoch die Kontaktpersonennachverfolgung bei Infektionen ein elementarer Baustein für die Pandemiebekämpfung, weshalb die Erfassung der Teilnehmenden von äußerster Wichtigkeit ist.“

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sieht die Bremer Rechtsverordnung außerdem eine Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden vor. Solche Veranstaltungen bleiben im Land Bremen bis einschließlich 31. Oktober 2020 verboten.

Anmerkung: Es stellt sich natürlich die Frage, wie Clubs oder Spielstätten das in der Praxis umsetzen können. Und vor allem, für welche Einrichtung das dann überhaupt wirtschaftlich sein kann.

Alles zum Thema: www.bremen.de/corona


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